Strafzettel vom privaten Parkplatz erhalten? So ordnen Sie das Schreiben ein
Ein sogenannter Strafzettel auf einem privaten Parkplatz in Deutschland ist kein amtliches Bußgeld, sondern eine zivilrechtliche Vertragsstrafe beziehungsweise ein erhöhtes Parkentgelt: Mit dem Abstellen des Fahrzeugs nimmt der Fahrer das beschilderte Vertragsangebot des Parkraumbetreibers an (BGH, Urteil vom 18.12.2019, XII ZR 13/19). Punkte in Flensburg entstehen daraus nicht.

Ein gelber Zettel unter dem Scheibenwischer, später ein Brief mit Zahlungsaufforderung: Wer auf einem Supermarkt-, Kunden- oder Klinikparkplatz geparkt hat, bekommt es dabei in der Regel nicht mit einer Behörde zu tun, sondern mit einem privaten Unternehmen. Diese Seite erklärt, was ein solches Schreiben rechtlich ist, woran Sie es erkennen und welche Punkte Sie prüfen sollten, bevor Sie reagieren.
Kein Bußgeld, sondern eine private Forderung
Der Begriff Strafzettel führt in die Irre: Ein amtliches Verwarnungs- oder Bußgeld kann nur eine Behörde verhängen, etwa für Falschparken im öffentlichen Straßenraum. Auf einem privaten Parkplatz fordert dagegen ein Unternehmen Geld auf vertraglicher Grundlage - meist als Vertragsstrafe oder erhöhtes Parkentgelt. Punkte in Flensburg oder ein Eintrag in ein amtliches Register drohen daraus nicht.
Rechtlich funktioniert das so: Wer auf einen bewirtschafteten Privatparkplatz fährt, nimmt ein Vertragsangebot an, das der Betreiber über Schilder macht. Der Bundesgerichtshof hat diese Konstruktion bestätigt: Durch das Abstellen des Fahrzeugs kommt ein Nutzungsvertrag zustande, und bei einem Verstoß gegen deutlich beschilderte Bedingungen kann eine Vertragsstrafe verwirkt sein.
Wer fordert da eigentlich?
Absender ist häufig nicht der Supermarkt oder die Klinik selbst, sondern ein beauftragter Parkraumbewirtschafter. Prüfen Sie im Schreiben: Wer genau fordert, in wessen Auftrag, für welchen Parkplatz und für welchen Zeitpunkt? Ein seriöses Schreiben nennt Ort, Datum, Uhrzeit, Kennzeichen, den konkreten Verstoß und die Vertragsgrundlage.
Diese Punkte sollten Sie prüfen
- War die Beschilderung deutlich sichtbar? Die Parkbedingungen müssen beim Ein- und Ausfahren klar erkennbar sein.
- Stimmen die Angaben (Kennzeichen, Zeit, Ort, Verstoß)?
- Ist die Höhe plausibel? Mehr dazu im Ratgeber zur Höhe privater Parkstrafen.
- Sind Sie der richtige Adressat? Der Halter ist nicht automatisch der Fahrer, der den Vertrag geschlossen hat.
- Welche Frist ist gesetzt - und was bedeutet sie wirklich? Dazu der Ratgeber zu Fristen und Verjährung.
Sichern Sie Belege
Fotografieren Sie die Beschilderung und die Parksituation, bewahren Sie Kassenbons oder Termine auf, die Ihren Aufenthalt belegen, und heben Sie das Schreiben samt Umschlag auf.
Wann Fachhilfe sinnvoll ist
Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Spätestens wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage eingeht, sollten Sie kurzfristig fachliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn dann laufen harte gesetzliche Fristen.
Häufige Fragen
Ist ein privater Strafzettel ein amtliches Bußgeld?
Nein. Ein amtliches Verwarnungs- oder Bußgeld kann nur eine Behörde verhängen. Auf privaten Parkplätzen fordert ein Unternehmen eine Vertragsstrafe oder ein erhöhtes Parkentgelt auf vertraglicher Grundlage. Punkte in Flensburg drohen daraus nicht.
Muss der Fahrzeughalter automatisch zahlen?
Nicht automatisch. Die Forderung richtet sich gegen die Person, die geparkt hat. Der Bundesgerichtshof verlangt vom Halter allerdings, dass er im Streitfall darlegt, wer das Fahrzeug genutzt haben kann - pauschales Bestreiten genügt in der Regel nicht.
Was sollte ich als Erstes tun?
Belege sichern: Fotografieren Sie die Beschilderung und die Parksituation, bewahren Sie Kassenbon oder Terminnachweis auf und heben Sie das Schreiben samt Umschlag auf. Danach können Sie die Forderung in Ruhe prüfen.
Ihr nächster sicherer Schritt
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